Mit Teilegutachten
Original-Rad-/Reifenkombinationen (s. Gutachten Teil 2)
*Die im Gutachten genannten Auflagen -
wie z.B.Bearbeitung der Radhäuser und
deren Übergänge zu Front-und Heckschürzen -
sind zu erfüllen, eine Vorführung bzw.
Anbauabnahme nach § 19.3 StVZO bei TÜV,
DEKRA oder einer anderen Sachverständigen-Organisation
ist erforderlich !